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Anbieter:
Matz-Townsend Finanzplanung
Cathy J. Matz-Townsend
Hohlweg 9
65366 Geisenheim-Johannisberg

Kontakt:
Telefon: +49 (0)6723 6033518
Fax: +49 (0)6723 6033516
Email:
Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info

Der Kunde kann die Eintragungen bei der Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Str. 29 in 10178 Berlin, Tel. 01806 005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 € / Anruf) überprüfen.

Register-Nr. D-QOYL-ZG2TM-64 (§34d)
Register-Nr. D-F-125-ZNE9-16 (§34f)

Ust-Nr. DE111229767

  • Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26 in 65183 Wiesbaden
  • Erlaubnis nach §34 f, Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO (Finanzanlagevermittler), Aufsichtsbehörde: IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26 in 65183 Wiesbaden

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26 in 65183 Wiesbaden

Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler nach §34 d, Abs. 1 GewO und Finanzanlagevermittler nach §34 f Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34 d Gewerbeordnung
  • § 34 f Gewerbeordnung
  • FinVermV
  • §§ 59-68 VVG
  • VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Website www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Verantwortlich i.S.d. MDStV: Cathy J. Matz-Townsend
Datenschutzbeauftragte: Cathy J. Matz-Townsend
Jugendschutzbeauftragte: Cathy J. Matz-Townsend

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn, ist befugt, Versicherungsmaklern die Gewährung von Sondervergütungen an Versicherungsnehmer sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen für Unternehmen, die keine Erlaubnis für derartige Geschäfte im Inland haben, zu untersagen. Weiterhin kann die BaFin Auskünfte über Geschäftsangelegenheiten und die Vorlage von Unterlagen verlangen, soweit dies für die Beurteilung des Geschäftsbetriebs und der Vermögensanlag von Versicherungsunternehmen bedeutsam ist.

Nutzung

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht
oder
eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 – Az. 19 U 2/00 – des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein “virtuelles Hausrecht” einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.

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